Allgemeine Geschäftsbedingungen Thomas Leufgen
Das Shooting hat mir sehr viel Spaß gemacht und die Ergebnisse waren großartig!! Da hast du wirklich gute Arbeit geleistet! Du hast es geschafft, mich von einer Seite zu zeigen, die ich selbst noch nicht wahrgenommen habe.
1. Allgemeines
a) Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Eventuell vorliegenden AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten fotografischen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Dazu zählen Negative, Papierbilder oder elektronische Dateien in jeder Form.
2. Urheberrecht
a) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen über das Urheberrecht zu.
b) Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind vorbehaltlich einer anderen, individuellen Vereinbarung grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
c) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Lichtbildern, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
d) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung des Fotografen an den Auftraggeber über.
e) Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
f) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf darauf bestehen, als Urheber genannt zu werden, sofern dies möglich und zumutbar ist. Eine Verletzung des Rechts zur Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.
3. Vergütung und Eigentumsvorbehalt
a) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
b) Eingeräumte Rabatte verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
c) Gegenüber Verbrauchern gilt die aktuelle Preisliste. Die dort genannten Endpreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
d) Auftragserweiterungen, die bei der Festlegung des Angebots nicht eingeschlossen waren, haben Mehrkosten zur Folge, die nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.
e) Am Tag des Fotoshootings ist auch die Rechnung zu begleichen, wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde. Bei Lieferung gegen Rechnung ist die Zahlung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu leisten. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens am achten Tag nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
f) Bis zur vollständigen Bezahlung seiner Vergütung bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
g) Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrückliche Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder, Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der verwendeten foto- und PC- technischen Hilfsmittel gegeben („freie Hand“), sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung oder der künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er entstehende Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung
a) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet weiter für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
b) Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit etwaig in Papierform von ihm übergebenen Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Voraussetzung hierfür ist der ordnungsgemäße „typische“ Umgang mit den Bildern. Negative und Datenmaterial werden nach dem Stand der Technik aufbewahrt und gesichert. Für Datenverluste oder –verfälschungen aufgrund vom Fotografen nicht zu vertretender technischer Defekte oder Unglücksfälle wird keine Haftung übernommen. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
c) Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
d) Reklamationen kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Leistungsübergang geltend machen. Danach werden Reklamationen nicht mehr anerkannt.
5. Nebenpflichten
a) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur uneingeschränkten Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, den Fotografen vor Ersatzansprüchen Dritter, die auf Verletzung dieser Pflichten beruhen, freizustellen.
b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmenobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
a) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografen entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Fällt ein fest gebuchter Fototermin durch vom Fotografen nicht zu vertretende Gründe aus, können vom Auftraggeber mindestens 50% der vereinbarten Vergütung gefordert werden. Der Aufwendungsersatz kann individualvertraglich anders geregelt werden. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf darüber hinaus auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
b) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet bei einer etwaigen Fristüberschreitung nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und auch nur für den beweisbaren Schaden.
7. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über ihn gespeichert sind.
Desweiteren kann der Auftraggeber jederzeit unentgeltlich der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für die Zukunft widersprechen, eine teilweise oder komplette Löschung beziehungsweise Sperrung veranlassen oder Auskunft über die vom Auftragnehmer zu seiner Person gespeicherten Daten beziehungsweise deren Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Dies kann formlos per E-Mail an folgende Adresse geschehen: info@thomasleufgen.com
Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz findest Du in der Datenschutzerklärung
8. Digitale Fotografie
a) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
b) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, sofern dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Mit der Einräumung des Nutzungsrechts ist nicht automatisch die unentgeltliche Überlassung der Dateien verbunden. Diese können jedoch gesondert nach Preisliste erworben werden.
c) Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen, ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog und digital, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch die Bearbeitung mittels Bildbearbeitungsprogrammen, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit (M) für „Manipulation“ zu kennzeichnen.
d) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass den Namen des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Die Verknüpfung ist in der Form zu gewährleisten, dass er bei jeder Art der Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber klar und eindeutig identifizierbar ist.
e) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen vor allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
9. Nutzung und Verbreitung
a) Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen zu kommerziellen Zwecken im Internet und in Intranets, in Online- Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur zum internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
b) Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder zu kommerziellen Zwecken im Internet und in Intranets und auf Datenträgern oder Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
c) Negative und Dateien, insbesondere RAW-Dateien, sind grundsätzlich Eigentum des Fotografen und verbleiben bei ihm. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht nicht. Eine Herausgabe an den Auftraggeber ist jedoch nach gesonderter Vereinbarung- und Vergütung möglich.
d) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, der Sitz des Fotografen vereinbart. Es gilt das belgische Recht als vereinbart.
Sollte eine der obigen Reglungen unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine andere Regelung treffen, die der Gewollten nahe kommt oder ihr entspricht, ersatzweise gelten für einen entstehenden Dissens die gesetzlichen Vorgaben.